Mit Schülerinnen und Schülern
Mit Kolleginnen und Kollegen aller Schularten
Mit Eltern
Für Schülerinnen und Schüler, die trotz intensiver Fördermaßnahmen der Grundschule und zusätzlicher Fördermaßnahmen in der Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können, kann ein Antrag auf Überprüfung des besonderen Förderbedarfs gestellt werden.
Auszug aus:
Förder- und Beratungszentren
(§ 92 Abs. 6 SchulG)
Rundschreiben
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
vom 29. Januar 2015 (9414 B – 51 100/32)
(Amtsblatt 2/2015 Seite 30)
Förderschulen, die als Förder- und Beratungszentren beauftragt sind, tragen zum Gelingen des inklusiven Unterrichts bei. Sie beraten und unterstützen Regelschulen in allen sonderpädagogischen Fragestellungen. Dazu kooperieren sie mit anderen Förderschulen und mit Schwerpunktschulen in der Region. Sie wirken auf die Vernetzung von Schulen mit außerschulischen Partnern hin. Damit knüpfen Förder- und Beratungszentren an die Erfahrungen der integrierten Förderung gemäß der Verwaltungsvorschrift „Durchführung der integrierten Fördermaßnahmen gemäß § 29 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen“ und des Worms-Dauner-Modells an; sie entwickeln diese inhaltlich und organisatorisch weiter.
[…]
Das Förder- und Beratungszentrum
Quelle: https://foerderschule.bildung-rp.de/foerder-und-beratungszentren-fbz.html
Auftrag
Förder- und Beratungszentren bündeln die sonderpädagogische Fachkompetenz im Zuständigkeitsbereich. Die mitwirkenden Förderschulen regeln in Kooperationsvereinbarungen die fachliche bzw. regionale Verteilung der Aufgaben. Förder- und Beratungszentren koordinieren auch die Elternberatung im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechts der Eltern.
Konzept
Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung sind ein nachfrageorientiertes Angebot an die Regelschulen. Dieses bezieht sich insbesondere auf Fragen der angemessenen Berücksichtigung der Auswirkung einer Behinderung auf schulisches Lernen (z.B. zum Nachteilsausgleich) sowie auf Fragen der Umsetzung inklusiven Unterrichts (z.B. zu Differenzierung, Förderplanung, Prävention). Auch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, die im Team mit Regelschullehrkräften an Schwerpunktschulen arbeiten, werden bei Bedarf unterstützt.
Umsetzung
Die Beratung und Unterstützung erfolgt nachfrage- und bedarfsorientiert und bezogen auf Förderbedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler. Damit knüpfen Förder- und Beratungszentren an die Fachkonzepte, inhaltlichen Schwerpunkte und Erfahrungen der Integrierten Förderung an und entwickeln diese inhaltlich weiter.
FBZ — KONKRET
Die Schulen melden ihren Unterstützungsbedarf beim Förder- und Beratungszentrum an, beschreiben die Situation und formulieren ihre konkreten Fragestellung. Im Dialog zwischen Förderschullehrkraft und Klassenlehrkraft werden die einzelfallbezogen Ziele der Unterstützung festgelegt. Die erforderlichen Maßnahmen werden geplant, der Zeitrahmen der Unterstützung festgelegt und im Hinblick auf die Evaluation festgehalten. Die Art der Förderung und die Dauer hängen von der Fragestellung und den angestrebten Zielen der Förderung ab.
Zu den Methoden gehören insbesondere
• individuelle, auf sonderpädagogischer Diagnostik basierende Fördermaßnahmen im Unterricht, die erprobt und im Unterricht implementiert werden
• Anleitung und Beratung von Lehrkräften sowie
• Beratung aller Beteiligten, z. B. in Form von Runden Tischen.